KELLER
Forst- und
Landwirtschafts-
Service
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Lagerung von Brennholz
KELLER
Forst- und Landwirtschafts-Service
Die richtige Lagerung von Brennholz ist mit ausschlaggebend für eine saubere
Verbrennung sowie der Nutzung
der optimalen Heizenergie der jeweiligen Holzart.
Die Lagerung kann sowohl im Freien als auch unter Dach erfolgen.
Hierbei sollte allerdings einige grundlegende
Dinge berücksichtig werden:
Nach ca. 12 bis 18 monatiger trockener und durchlüfteter Lagerdauer
erreicht ofenfertiges Holz (gespalten +
geschnitten) normalerweise den erforderlichen
lufttrockenen Zustand ("lutro" 12 bis 20% H2O-Gehalt).
Diese und die nachfolgende Lagerung sollte nicht ohne Regenschutz erfolgen,
damit es für die Verbrennung
ausreichend trocken ist und keine Wiederbefeuchtung
erfolgt. Dies kann man durch eine mobile Abdeckung
(Kunststoffplane aus dem
Baumarkt) oder einer festen Überdachung (z.B. verlängerte Dachtraufe…)
erreichen.
Sehr wichtig hierbei ist ein ausreichender natürlicher Luftzutritt zum
Holzstapel, möglichst von allen Seiten,
damit die im Lager entstehende feuchte
Luft abgeführt werden kann.
Wie mache ich es richtig?
- Holzstapel gegen Regen schützen
- Holzstapel auf trockenem Untergrund lagern (Palette, Rundhölzer, etc.)
- Sonnen zugewandte Flächen bevorzugen
- möglichst windexponierte Flächen aussuchen
- Abstand zu Gebäudewänden oder zwischen den Holzstapel min. 10 cm
- Tagesverbrauch, wenn möglich in beheizten Räumen lagern
- Lagerung in Gebäuden ohne besondere Feuerschutzeinrichtung max. 15 Tonnen
Hinweis:
Bei unserem Holz handelt es sich ausschließlich um luftgetrocknetes und
unbehandeltes Holz aus nachhaltiger
Forstwirtschaft. Im Gegensatz zum
Kammertrocknungsverfahren entstehen hierbei keine zusätzliche CO2-
Emissionen.
Aufgrund dieser natürlichen Beschaffenheit können sich natürliche Holzschädlinge
im Brennholz befinden. Wir
empfehlen daher bei der weiteren Lagerung darauf zu
achten und Sorge zu tragen, dass diese nicht auf
mögliche ortsseitige
Holzkonstruktionen übergreifen können.
Wir weisen höflichst darauf hin, dass es
sich hierbei um keine Qualitätsminderung handelt und jegliche
Regressansprüche
ausgeschlossen sind.
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